Zum Schutz freilebender und verwilderter Katzen tritt zum 01. Mai 2025 in der gesamten Gemarkung Ehrenkirchen die Katzenschutzverordnung in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern.
Was bedeutet das für Katzenhalter?
Alle Halterinnen und Halter von Katzen mit Freigang sind verpflichtet:
-
ihre Tiere kastrieren zu lassen – sowohl weibliche als auch männliche Katzen,
-
sie dauerhaft zu kennzeichnen (per Mikrochip oder Ohrtätowierung),
-
sie in einem Haustierregister zu registrieren, z. B. bei Tasso e.V. oder FINDEFIX (beide kostenlos).
Was passiert bei Verstößen?
Unkastrierte und nicht gekennzeichnete Freigängerkatzen dürfen durch die Gemeinde oder beauftragte Tierschutzorganisationen eingefangen werden. Wenn innerhalb von 48 Stunden kein Besitzer ermittelt werden kann, wird das Tier kastriert – die entstehenden Kosten trägt in der Regel der Halter.