Sprechtag Rentenversicherung

Die Gemeinde Ehrenkirchen lässt die Rentenangelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger direkt vom Versichertenberater der Dt. Rentenversicherung, Hans Krix, bearbeiten. Herr Krix erteilt Auskunft in allen Fragen der Deutschen Rentenversicherung, hilft beim Ausfüllen von Formularen, Kontenklärungen und nimmt Rentenanträge entgegen.

Örtlichkeit

Rathaus Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, Erdgeschoss, Besprechungsraum (Zimmer 0.6)

Fragen

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich natürlich auch gerne telefonisch bei uns melden:

Frau Kindel
07633 804-23

Frau Meier
07633 804-22

Frau Wehrle
07633 804-21

Frau Lay
07633 804-17

Benötigte Unterlagen

Um den Termin effektiv zu gestalten, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

Aktuelle Informationen der deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg

(Stand: 07.11.2023)

Riester-Zulage bis Jahresende sichern – Riester-Anbieter nehmen bis 31.12.2023 Anträge an.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2023 die staatliche Riester-Zulage für 2021 sichern. Anträge dafür nehmen die jeweils zuständigen Riester-Anbieter entgegen. Anträge für „Wohn-Riester“ gehen hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der DRV Bund. Die Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) empfiehlt einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hinterlegen, damit die Zulagenzahlung jedes Jahr automatisch beantragt wird.
Antrag prüfen und Zulagen sichern

Für die Zulagenanträge selbständig prüfen sollten alle Sparende persönliche Angaben sowie Änderungen bei Gehalt und Lebensverhältnissen – wie Hochzeit, Geburt oder Wegfall des Kindergeldes. Bei diesen Faktoren sind gegebenenfalls die Eigenbeträge zur Riester-Rente anzupassen. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Vor dem vollendeten 25. Lebensjahr sind zudem einmalig 200 Euro als „Berufseinsteigerbonus“ möglich.
Bei der Berechnung der Zulagenhöhe und des entsprechenden Eigenanteils helfen die Online-Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung unter www.ihre-vorsorge.de oder unter www.riester.deutsche-rentenversicherung.de