Rentenberatung

Sprechtag Rentenversicherung

 

Die Gemeinde Ehrenkirchen lässt die Rentenangelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger direkt vom Versichertenberater

der Dt. Rentenversicherung, Hans Krix, bearbeiten.

Herr Krix nimmt aktuell ausschließlich Rentenanträge entgegen.

Für Auskünften, Kontenklärungen und Beratungen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung:

Telefonservice für Auskünfte und Beratungen im Regionalzentrum Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 3, 79100 Freiburg

unter Telefon 0761 207070.

 Daneben stehen auch die umfangreichen Online- Dienste zur Verfügung. So ist es zum Beispiel möglich Rentenanträge elektronisch über den online-DiensteServices zu stellen, einen Versicherungsverlauf anzufordern oder verschiedene Online

Rechner zu nutzen.

Für Rentenanträge die dringend gestellt werden müssen, steht Ihnen Herr Krix von der Rentenversicherung weiterhin im Rathaus zur Verfügung.

Wenden Sie sich bitte zur Terminabsprache an das Rathaus.

Örtlichkeit

Rathaus Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, Erdgeschoss, Besprechungsraum (Zimmer 0.6)

Fragen

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich natürlich auch gerne telefonisch bei uns melden:

Frau Kindel
07633 804-23

Frau Kugge
07633 804-22

Frau Lay
07633 804-17

Benötigte Unterlagen

Um den Termin effektiv zu gestalten, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

Online-Services der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihren Kundinnen und Kunden über Ihren Internetauftritt zahlreiche Online-Services mit und ohne Authentifizierung an.
Versicherten, Rentenbeziehenden, sowie Bevollmächtigten und Betreuenden stehen u.a. folgende Dienste zur Verfügung:

• Anträge selbstständig online stellen und versenden www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag
• Unterlagen und Informationen an den Rentenversicherungsträger einreichen (S8003) www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-S8003
• Unterlagen anfordern, wie z. B. einen Versicherungsverlauf oder eine Rentenauskunft
• Zahlreiche Online-Rechner, wie z. B. der Rentenbeginnrechner zur Errechnung des jeweiligen Rentenbeginns ausgehend vom Geburtsdatum des Versicherten
• Terminvereinbarung für Beratungsgespräche (telefonisch, persönlich oder als Videoberatung)

• Änderungsmitteilungen an den Postrentenservice bei Änderung der Bankverbindung oder Mitteilung der neuen Anschrift bei Umzug
Alle Online-Services finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services.

Aktuelle Informationen der deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg

(Stand: 13.07.2026)

Vorteile auf einem Blick
Warum sich der Freiwilligendienst fürs Rentenkonto auszahlt
Entgeltpunkte und wichtige Mindestversicherungszeiten sammeln


Pressemitteilung

Nach der Schule erst mal durchatmen, Praxisluft schnuppern oder gesellschaftlich engagieren: Viele junge Menschen nutzen nach dem Abschluss die Chance auf ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ oder FÖJ), den Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilligen Wehrdienst (FWD). Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) erklärt, warum sich der Einsatz schon jetzt für das Rentenkonto auszahlt.

Vorteile auf einem Blick – so profitiert das eigene Rentenkonto:

Null Euro Eigenanteil: Egal welcher freiwillige Dienst gewählt wird, der Arbeitgeber übernimmt die kompletten Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung.

Wertvolle Entgeltpunkte und höhere Rente: Obwohl kein reguläres Gehalt bezogen wird, werden jeden Monat echte Rentenpunkte (Entgeltpunkte) gutgeschrieben. Für Taschengeld oder Sold gelten gesonderte monatliche Bezugsgrößen zur Berechnung der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Generell aber gilt: Je mehr Beiträge einzahlt werden, desto höher die spätere Rente.

Mindestversicherungszeiten füllen: Die geleisteten Monate zählen voll zu den Pflichtbeitragszeiten. Sie helfen dabei, die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) zu erfüllen, die alle brauchen, um überhaupt Reha- oder Rentenleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Frühzeitiger Schutz: Durch diese ersten Pflichtbeiträge sichern sich die jungen Menschen frühzeitig Schutz für den Ernstfall, beispielsweise für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn die Person nicht mehr oder sehr eingeschränkt arbeiten kann.

Sicher ist sicher: Nach dem Ende des Freiwilligendienstes stellt der Arbeitgeber eine offizielle Bescheinigung über die geleistete Zeit aus. Die Zeiten werden auch elektronisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelt. Die DRV BW rät dazu dieses wichtige Dokument dennoch sicher abzulegen, denn auch Jahrzehnte später gilt es als offizieller Nachweis, um sich Entgeltpunkte und Mindestversicherungszeiten noch sichern zu können.

Information
Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Freiwilligendienste und Rente“ und „Wehrdienst und Rente“. Sie können unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden.