Sprechtag Rentenversicherung
Die Gemeinde Ehrenkirchen lässt die Rentenangelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger direkt vom Versichertenberater
der Dt. Rentenversicherung, Hans Krix, bearbeiten.
Herr Krix nimmt aktuell ausschließlich Rentenanträge entgegen.
Für Auskünften, Kontenklärungen und Beratungen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung:
Telefonservice für Auskünfte und Beratungen im Regionalzentrum Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 3, 79100 Freiburg
unter Telefon 0761 207070.
Daneben stehen auch die umfangreichen Online- Dienste zur Verfügung. So ist es zum Beispiel möglich Rentenanträge elektronisch über den online-DiensteServices zu stellen, einen Versicherungsverlauf anzufordern oder verschiedene Online
Rechner zu nutzen.
Für Rentenanträge die dringend gestellt werden müssen, steht Ihnen Herr Krix von der Rentenversicherung weiterhin im Rathaus zur Verfügung.
Wenden Sie sich bitte zur Terminabsprache an das Rathaus.
Örtlichkeit
Rathaus Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, Erdgeschoss, Besprechungsraum (Zimmer 0.6)
Fragen
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich natürlich auch gerne telefonisch bei uns melden:
Benötigte Unterlagen
Um den Termin effektiv zu gestalten, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:
Online-Services der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihren Kundinnen und Kunden über Ihren Internetauftritt zahlreiche Online-Services mit und ohne Authentifizierung an.
Versicherten, Rentenbeziehenden, sowie Bevollmächtigten und Betreuenden stehen u.a. folgende Dienste zur Verfügung:
• Anträge selbstständig online stellen und versenden www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag
• Unterlagen und Informationen an den Rentenversicherungsträger einreichen (S8003) www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-S8003
• Unterlagen anfordern, wie z. B. einen Versicherungsverlauf oder eine Rentenauskunft
• Zahlreiche Online-Rechner, wie z. B. der Rentenbeginnrechner zur Errechnung des jeweiligen Rentenbeginns ausgehend vom Geburtsdatum des Versicherten
• Terminvereinbarung für Beratungsgespräche (telefonisch, persönlich oder als Videoberatung)
• Änderungsmitteilungen an den Postrentenservice bei Änderung der Bankverbindung oder Mitteilung der neuen Anschrift bei Umzug
Alle Online-Services finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services.
Aktuelle Informationen der deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
(Stand: 23.06.2025)
Waisenrente
Finanzielle Hilfe in schwierigen Zeiten
Kinder können Waisenrente über die Volljährigkeit hinaus beziehen
Pressemitteilung
Wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, steht Kindern grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Sie dient der Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes. Darüber hinaus können Waisen diese Rente maximal zum 27. Geburtstag erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auf was Betroffene achten sollten zeigt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) auf.
Voraussetzungen für eine Waisenrente
Eine Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tod eines Elternteils, wenn dieser mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse Beiträge eingezahlt hat. Dies entspricht der allgemeinen Mindestversichertenzeit (auch Wartezeit genannt) für einen Rentenanspruch. Die Mindestversicherungszeit kann in bestimmten Fällen auch vorzeitig erfüllt sein, wenn beispielsweise der verstorbene Elternteil einen Arbeitsunfall erlitten hat und vor Erreichen der Wartezeit erwerbsgemindert war oder durch den Arbeitsunfall zu Tode kam. Generell sind die Voraussetzungen für eine Waisenrente erfüllt, wenn der Elternteil zum Zeitpunkt des Todes Rente bezog.
Waisenrente über den 18. Geburtstag hinaus
Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes können Waisen auch über die Volljährigkeit hinaus von der Deutschen Rentenversicherung eine Waisenrente erhalten. Das gilt im Übrigen auch beim Wechsel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Vorausgesetzt, dass zwischen der vorherigen Schulausbildung und der neuen Schul- oder Berufsausbildung ein Zeitraum von höchstens vier Kalendermonaten liegt.
Darüber hinaus können Waisen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres auch dann eine Rente erhalten, wenn sie aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.
Gut zu wissen: Eine Waisenrente können
• leibliche oder adoptierte Kinder,
• Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten,
• Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden,
bekommen.
Information und Antragstellung
Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ und „Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen“. Sie können unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden.
Waisenrente beziehungsweise einen Antrag auf Hinterbliebenenrente (R0500) können Betroffene über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0500 beantragen.
Den Antrag auf Weiterzahlung oder erneute Zahlung (nach Zahlungsunterbrechung) der Waisenrente für eine über 18 Jahre alte Waise (R0615) finden Betroffene unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0615.