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Rentenberatung

Sprechtag Rentenversicherung

Die Gemeinde Ehrenkirchen lässt die Rentenangelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger direkt vom Versichertenberater

der Dt. Rentenversicherung bearbeiten.

Für Auskünften, Kontenklärungen und Beratungen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung:

Telefonservice für Auskünfte und Beratungen im Regionalzentrum Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 3, 79100 Freiburg

unter Telefon 0761 207070.

Daneben stehen auch die umfangreichen Online- Dienste zur Verfügung. So ist es zum Beispiel möglich Rentenanträge elektronisch über den online-DiensteServices zu stellen, einen Versicherungsverlauf anzufordern oder verschiedene Online Rechner zu nutzen.

Örtlichkeit

Rathaus Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, Erdgeschoss, Besprechungsraum (Zimmer 0.6)

Fragen

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich natürlich auch gerne telefonisch bei uns melden:

Frau Kindel
07633 804-23

Frau Kugge
07633 804-22

Frau Lay
07633 804-17

Benötigte Unterlagen

Um den Termin effektiv zu gestalten, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

Online-Services der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihren Kundinnen und Kunden über Ihren Internetauftritt zahlreiche Online-Services mit und ohne Authentifizierung an.
Versicherten, Rentenbeziehenden, sowie Bevollmächtigten und Betreuenden stehen u.a. folgende Dienste zur Verfügung:

Anträge selbstständig online stellen und versenden (externer Link)
Unterlagen und Informationen an den Rentenversicherungsträger einreichen (S8003) (externer Link)
• Unterlagen anfordern, wie z. B. einen Versicherungsverlauf oder eine Rentenauskunft
• Zahlreiche Online-Rechner, wie z. B. der Rentenbeginnrechner (externer Link) zur Errechnung des jeweiligen Rentenbeginns ausgehend vom Geburtsdatum des Versicherten
• Terminvereinbarung für Beratungsgespräche (telefonisch, persönlich oder als Videoberatung)

• Änderungsmitteilungen an den Postrentenservice bei Änderung der Bankverbindung oder Mitteilung der neuen Anschrift bei Umzug
Online-Services Deutsche Rentenversicherung (externer Link)

Kostenlose Informationsreihe

Das Regionalzentrum Freiburg lädt Sie zu folgender Informationsveranstaltung ein:

Wissenswertes zu Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung

Donnerstag, den 17.09.2026, Beginn 16:15 Uhr

  • Rentenarten und ihre Voraussetzungen
  • Ausgleich Rentenminderung
  • Rente und Arbeiten

Veranstaltungsort: Heinrich-von-Stephan-Str. 3, 79100 Freiburg

Der Vortrag ist kostenlos und dauert bis zu 2 Stunden.

Wir bitten um vorherige Anmeldung: empfang_fr@drv-bw.de

Aktuelle Informationen der deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg

(Stand: 14.09.2026)

Private Altersvorsorge
Neues Fördermodell ab 2027: Bestehende Riester-Verträge laufen aber weiter
Riester-Rente wird durch Altersvorsorgedepot abgelöst


Pressemitteilung

Ab 1. Januar 2027 gelten neue Regeln für die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Was bedeutet die Reform für bestehende Riester-Verträge?
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) gibt einen Überblick.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und können auch nach der Reform und dem bisherigen Fördermodell weiter bespart werden. Es erfolgt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können jedoch keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.

Kann ich in das neue Fördermodell wechseln?

Ja. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann in das neue Altersvorsorgedepot wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt vom bestehenden Vertrag und der persönlichen Situation ab. Dabei können Wechsel-Kosten entstehen.

Kann ich 2026 noch einen Riester-Vertrag abschließen?

Ja. Riester-Verträge können noch bis Ende 2026 mit dem bisherigen Fördermodell abgeschlossen werden. Ob ein Neuabschluss sinnvoll ist, hängt von den Lebensumständen ab. Beispielsweise können Familien mit Kindern und Menschen mit geringerem Einkommen von der aktuellen Riester-Förderung besonders profitieren. Ein späterer Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist bei Bedarf jederzeit möglich.

Gibt es künftig auch eine Förderung für Selbständige?

Ab 2027 wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Künftig können grundsätzlich auch Selbständige sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar von der staatlichen Förderung profitieren.

Welche Lösung in der privaten Altersvorsorge ist für mich die Beste?

Lassen Sie sich kostenfrei, unabhängig und individuell von der DRV BW beraten. Gemeinsam mit den Altersvorsorgeberaterinnen und -berater finden Sie heraus, welche Förderung für Sie den größten Vorteil bietet.

Jetzt Termin vereinbaren!

Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer Nähe oder via Video. Unter www.drv-bw.de/intensivberatung (externer Link) finden Sie Ihre Ansprechperson in der Region.