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Haushalt, Steuern & Abgaben

Steuern und Abgaben

Grundsteuer A Hebesatz 400 v.H. seit 2024
Grundsteuer B Hebesatz 205 v.H. ab 2025
Gewerbesteuer Hebesatz 400 v.H. seit 2024

Hundesteuer seit 01.01.2023:
Ersthund 120,00 €/Jahr, jeder weitere Hund 240,00 €/Jahr

Hundesteuer An/-Abmeldung (externer Link)

Wassergebühr ab 01.01.2025:
Wassergebühr 2,25 €/m³ zzgl. Zählergebühr und 7 % MwSt (im Jahr 2023/2024: 2,05 €/m³)

Abwassergebühr seit 01.01.2025:
Schmutzwassergebühr 1,61 €/m³ (Gebührenmaßstab Wasserverbrauch) (im Jahr 2023/2024: 1,70 €/m³)
Niederschlagswassergebühr 0,33 €/m² (Gebührenmaßstab versiegelte Fläche) (im Jahr 2023/2024: 0,45 €/m²)

Kindergartengebühr:

Gebührensätze für die Kindertagesstätten für 3- bis 6-Jährige ab 1. September 2026 und 1. September 2027
Gebührensätze für die Kinderkrippe für 0- bis 3-Jährige ab 1. September 2026 und 1. September 2027

Mitteilung von Änderungen bei den gebührenrelevanten Flächen

Zum Jahr 2011 wurde in Ehrenkirchen die sogenannte „Gesplittete Abwassergebühr“ eingeführt. Die vormals einheitliche Abwassergebühr wurde dabei in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter (m³) ermittelt und beträgt derzeit 1,61 €/ m³ (Gebührensatz gilt seit dem 01.01.2025).

Für die Niederschlagswassergebühr sind die an die öffentliche Abwasserbeseitigung einleitenden bebauten Flächen und die befestigten Bodenflächen der Grundstücke maßgebend. Die Niederschlagswassergebühr beträgt derzeit 0,33 €/m² (Gebührensatz gilt seit dem 01.01.2025).

Die im Wege der Selbstauskunft im Jahr 2011 von den Grundstückseigentümern ermittelten gebührenrelevanten Flächen können zwischenzeitlich durch Teilung, Flächenerwerb oder Veränderung der Bebauung oder Versiegelung so verändert worden sein, dass eine Ergänzung der Berechnungsdaten erforderlich ist.

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass gebührenrelevante Veränderungen durch einen weiteren Selbstauskunftsbogen bzw. durch Änderung des bisherigen Selbstauskunftsbogens erneut mitzuteilen sind. Auch nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben oder Veränderungen der Flächenversiegelung können eine Änderung in der Festsetzung der Niederschlagswassergebühr zur Folge haben.

Beispiel:

Ein Gebäude wird durch einen Anbau erweitert.
Eine bisher unversiegelte Fläche wird gepflastert und entwässert in die öffentliche Kanalisation.
Den Selbstauskunftsbogen steht weiter unten zum Download bereit. Hier finden Sie auch generelle Informationen rund um dieses Thema. Bei Fragen können Sie sich auch gerne an Frau Bruchmann im Rathaus (Tel. 07633 804-44 oder carmen.bruchmann@ehrenkirchen.de) wenden.

Die Gemeinde wird vereinzelt Stichproben machen, um die mitgeteilten Flächenangaben zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt vor Ort durch geschultes Personal des Gemeindebauhofs und wird terminlich mit den jeweiligen Grundstückseigentümern abgestimmt.

Weitere Informationen stehen auch zum Download bereit:

Ausfüllhilfe zum Berechnungsbogen (PDF)

Begriffserklärungen (PDF)

Häufig gestellte Fragen (PDF)

Infobroschüre Einführung getrennte Abwassergebühr (PDF)

Selbstauskunftsbogen Niederschlagswasser (PDF)

Rechtsverordnung LRA Breisg.-Hochschw. (PDF)