Schutz der Wassereinrichtungen während des Winters

Zu Beginn der kalten Jahreszeit erinnern wir daran, dass frostgefährdete Wasserleitungen rechtzeitig in geeigneter Weise vor dem Einfrieren geschützt werden müssen. Insbesondere ist es ratsam Türen, Fenster und sonstige Gebäudeöffnungen, besonders bei Kellerräumen zu schließen und abzudichten.

Gartenwasserleitungen, Wasserzapfhähne im Freien oder an Gebäuden, Bauwasserleitungen usw. müssen während der Frostzeit abgestellt und entleert werden. Für Wasserschächte im Freien empfiehlt es sich, einen Zwischenboden einzulegen und den Hohlraum zwischen diesem Boden und dem darüber befindlichen Schachtdeckel frostsicher auszufüllen.

Es liegt im Interesse jedes einzelnen Hausbewohners, durch rechtzeitige Frostsicherung, Schäden an Leitungen und damit Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden. Die Kosten für die Instandsetzung eingefrorener Leitungen und das Auswechseln bzw. die Reparatur eingefrorener Wasserzähler gehen zu Lasten des betreffenden Abnehmers.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auch die Wasserentnahmestellen auf den Friedhöfen geschlossen werden.

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