Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§19 Abs.1 Landeswahlordnung).

Beantragung eines Wahlscheines online:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08315131

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandschrift senden zu lassen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Deutsche Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde@ehrenkirchen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro. Ihre Ansprechpartnerinnen sind:

Melanie Kindel, 07633/804-23, melanie.kindel@ehrenkirchen.de

Jasmin Kugge, 07633/804-22, jasmin.kugge@ehrenkirchen.de

Änderung von zwei Wahllokalen zur Landtagswahl am 08.03.2026

Im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl am 08.03.2026 wird darauf hingewiesen, dass sich die Adresse der Wahllokale für den Wahlbezirk 01 Kirchhofen und 03 Ehrenstetten geändert hat.

Die Wahllokale befinden sich nicht mehr im Rathaus Ehrenkirchen, Jengerstr.6,

sondern neu in:

01 Kirchhofen-Kinderhaus St. Fridolin, Prälat-Stiefvater-Weg 1

03 Ehrenstetten- Jengerschule, Neubau, Albertstr. 13

Die Öffnungszeiten des Wahllokals bleiben unverändert und gelten am Wahltag von 8 bis 18 Uhr.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, diese Änderung zu beachten. Die Angaben zum Wahllokal sind auf der Wahlbenachrichtigung ebenfalls zu finden.

Für Rückfragen steht das Wahlamt unter 07633/804-23 zur Verfügung.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

©lpb

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