Steuern und Abgaben

Grundsteuer A Hebesatz 400 v.H. seit 2024
Grundsteuer B Hebesatz 205 v.H. ab 2025
Gewerbesteuer Hebesatz 400 v.H. seit 2024

Hundesteuer seit 01.01.2023:
Ersthund 120,00 €/Jahr, jeder weitere Hund 240,00 €/Jahr

Hundesteuer-Anmeldung

Hundesteuer-Abmeldung

Wassergebühr ab 01.01.2025:
Wassergebühr 2,25 €/m³ zzgl. Zählergebühr und 7 % MwSt (im Jahr 2023/2024: 2,05 €/m³)

Abwassergebühr seit 01.01.2025:
Schmutzwassergebühr 1,61 €/m³ (Gebührenmaßstab Wasserverbrauch) (im Jahr 2023/2024: 1,70 €/m³)
Niederschlagswassergebühr 0,33 €/m² (Gebührenmaßstab versiegelte Fläche) (im Jahr 2023/2024: 0,45 €/m²)

Kindergartengebühr:
Übersicht Kita- und Krippengebühren ab 2025

Niederschlagswassergebühr

Mitteilung von Änderungen bei den gebührenrelevanten Flächen

Zum Jahr 2011 wurde in Ehrenkirchen die sogenannte „Gesplittete Abwassergebühr“ eingeführt. Die vormals einheitliche Abwassergebühr wurde dabei in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter (m³) ermittelt und beträgt derzeit 1,70 €/ m³ (Gebührensatz gilt seit dem 01.01.2023).

Für die Niederschlagswassergebühr sind die an die öffentliche Abwasserbeseitigung einleitenden bebauten Flächen und die befestigten Bodenflächen der Grundstücke maßgebend. Die Niederschlagswassergebühr beträgt derzeit 0,45 €/m² (Gebührensatz gilt seit dem 01.01.2023).

Die im Wege der Selbstauskunft im Jahr 2011 von den Grundstückseigentümern ermittelten gebührenrelevanten Flächen können zwischenzeitlich durch Teilung, Flächenerwerb oder Veränderung der Bebauung oder Versiegelung so verändert worden sein, dass eine Ergänzung der Berechnungsdaten erforderlich ist.

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass gebührenrelevante Veränderungen durch einen weiteren Selbstauskunftsbogen bzw. durch Änderung des bisherigen Selbstauskunftsbogens erneut mitzuteilen sind. Auch nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben oder Veränderungen der Flächenversiegelung können eine Änderung in der Festsetzung der Niederschlagswassergebühr zur Folge haben.

Beispiel

Ein Gebäude wird durch einen Anbau erweitert.
Eine bisher unversiegelte Fläche wird gepflastert und entwässert in die öffentliche Kanalisation.
Den Selbstauskunftsbogen steht weiter unten zum Download bereit. Hier finden Sie auch generelle Informationen rund um dieses Thema. Bei Fragen können Sie sich auch gerne an Frau Bruchmann im Rathaus (Tel. 804-44 oder carmen.bruchmann@ehrenkirchen.de) wenden.

Die Gemeinde wird vereinzelt Stichproben machen, um die mitgeteilten Flächenangaben zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt vor Ort durch geschultes Personal des Gemeindebauhofs und wird terminlich mit den jeweiligen Grundstückseigentümern abgestimmt.

Ihre Gemeindeverwaltung Ehrenkirchen

Weitere Informationen stehen auch zum Download bereit: