Nachdem vor Wochen die gelb/grün markierten Stellplatz-Boxen eingezeichnet wurden, wurde zwischenzeitlich auch die Zonenbeschilderung (Anfang/Ende) umgesetzt. In der Zone gilt nun ein eingeschränktes Halteverbot mit den Zusatzschildern „Parken auf gekennzeichneten Flächen erlaubt“ und „Pkw“.
Das Zusatzzeichen „Pkw“ kennzeichnet in Verbindung mit anderen Schildern, dass die jeweilige Verkehrsvorschrift nur für Personenkraftwagen gilt. Das Parken von Anhängern, Wohnmobile und Fahrzeugen zur Güterbeförderung (Lieferwagen) wird ausgeschlossen.
Die Längsparkplätze in der Herrenstraße entlang der Kirchplatzmauer sind mit dem blauen Parkschild, ergänzt mit dem Zusatzschild „Parken mit Parkscheibe auf gekennzeichneten Flächen 3 Stunden“ und „Pkw“ ausgeschildert. Der Kirchplatz wird zusätzlich für „Bewohner mit Parkausweis frei“, beschildert. Die Bewohnerparkregelung wurde hier nur aufgenommen, weil ja auch Bürger direkt am Kirchplatz wohnen und auch Parkraum benötigen. Somit können Zuwiderhandlungen zukünftig zur Anzeige gebracht werden.