Maßnahmen zur Energieeinsparung sind das Gebot der Stunde und sie sind ausdrücklich zu begrüßen. Bei der Energieeinsparung bei der Warmwasserbereitung müssen die verantwortlichen Betreiber von Trinkwasser-Hausinstallationen dennoch die Trinkwassersicherheit mit den damit verbundenen rechtlichen Vorgaben und Hygieneanforderungen an das Trinkwasser beachten.
Trinkwassersicherheit hat vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher auch beim Energiesparen höchste Priorität“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (02. August).Kommunen, verantwortliche Betreiber öffentlicher Einrichtungen, Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften prüfen angesichts der Gasmangellage Möglichkeiten zur Energieeinsparung. Eine Möglichkeit der Energieeinsparung bei der
Warmwasserbereitstellung setzt jedoch einen verantwortungsvollen Umgang mit Temperaturabsenkungen voraus, um die Gefahr von Legionellen im Trinkwasser zu vermeiden. Der Gesundheitsschutz erfordert zur Verhinderung einer Legionellenvermehrung im Trinkwasser Temperaturen von mindestens 55°C in der gesamten Trinkwarmwasser-Installation. Um einer problematischen Entwicklung vorzubeugen, weist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf die diesbezüglichen Hinweise des Umweltbundesabtes hin.
Möglichkeiten zur Energieeinsparung gibt es je nach Art der Wasserversorgungsanlage zur Trinkwasserverteilung und zur Verwendung des Wassers einige. Beispielsweise können wassersparende Armaturen verwendet werden oder die Warmwasserzirkulation kann hinsichtlich der Nutzungszeiten optimiert werden. Mit gutem Beispiel geht auch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbrauchschutz voran. Zur Energieeinsparung wurde die Warmwassererzeugung an den Handwaschbecken in den Sanitärräumen eingestellt. Die gründliche Verwendung von Seife ist für die Handhygiene ausreichend.
Hintergrundinformationen:
Weitere Informationen zum Thema Legionellen finden Sie unter
https://www.verbraucherportalbw.de/,Lde/Startseite/Verbraucherschutz/Trinkwasserverordnung
Informationen und Tipps hat das Umweltbundesamt veröffentlicht unter
https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushaltwohnen/warmwasser#unsere-tipps
Das einschlägige technische Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) beschreibt die Anforderungen an die Trinkwassertemperaturen. Danach beträgt die Warmwassertemperatur am Speicherausgang 60°C. Innerhalb der Zirkulation darf sie nicht unter 55°C fallen. Betreiber von Trinkwasserinstallation sind nach Trinkwasserverordnung zur Einhaltung des technischen Regelwerks verpflichtet.Eine Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung von Legionellen im Trinkwasser besteht
nach Trinkwasserverordnung, wenn – eine „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“, also einer Anlage mit SpeicherTrinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 l, oder mit einem Rohrleitungsvolumen von mehr als 3 Litern zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der entferntesten Entnahmestelle vorhanden ist,
– Trinkwasser im Rahmen einer im Sinne der Trinkwasserverordnung gewerblichen
Tätigkeit, z. B. Vermietung, oder einer öffentlichen Tätigkeit bereitgestellt wird und
– in der Trinkwasser-Installation eine Einrichtung vorhanden ist, in der es zu einer
Vernebelung des Trinkwassers kommt, z. B. Duschen, Whirlpool