Sprechtag Rentenversicherung
Die Gemeinde Ehrenkirchen lässt die Rentenangelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger direkt vom Versichertenberater
der Dt. Rentenversicherung, Hans Krix, bearbeiten.
Herr Krix nimmt aktuell ausschließlich Rentenanträge entgegen.
Für Auskünften, Kontenklärungen und Beratungen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung:
Telefonservice für Auskünfte und Beratungen im Regionalzentrum Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 3, 79100 Freiburg
unter Telefon 0761 207070.
Daneben stehen auch die umfangreichen Online- Dienste zur Verfügung. So ist es zum Beispiel möglich Rentenanträge elektronisch über den online-DiensteServices zu stellen, einen Versicherungsverlauf anzufordern oder verschiedene Online
Rechner zu nutzen.
Für Rentenanträge die dringend gestellt werden müssen, steht Ihnen Herr Krix von der Rentenversicherung weiterhin im Rathaus zur Verfügung.
Wenden Sie sich bitte zur Terminabsprache an das Rathaus.
Örtlichkeit
Rathaus Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, Erdgeschoss, Besprechungsraum (Zimmer 0.6)
Fragen
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich natürlich auch gerne telefonisch bei uns melden:
Benötigte Unterlagen
Um den Termin effektiv zu gestalten, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:
Aktuelle Informationen der deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
(Stand: 20.01.2025)
Hilfe für Steuererklärung in der Rente
Kostenlose Bescheinigung für Rentnerinnen und Rentner
Information über die Meldung an die Finanzverwaltung
Pressemitteilung
Unterstützung für die Steuererklärung in der Rente bietet die kostenlose „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Die Bescheinigung gibt einen Überblick über alle steuerrechtlich relevanten Beträge, die für das Jahr 2024 automatisch von der gesetzlichen Rentenversicherung an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.
Erstmaliger Antrag
Rentnerinnen und Rentner, die diese Information bereits in einem der Vorjahre angefragt haben, erhalten sie 2025 automatisch. Erstmalig beantragen kann man sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung
Elektronische Daten
Antragsstellende müssen ihre steuerrechtlich relevanten Beträge seit 2019 nicht mehr selbst in die Steuererklärung eintragen. Die Beträge liegen dem Finanzamt als elektronische Daten, den „eDaten“, bereits vor. Nur Korrekturen bei falschen oder unvollständigen Daten müssen vermerkt werden.
Weitere Informationen
Zusätzliche Informationen bietet die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ unter Publikationen | Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg