Für Auskünften, Kontenklärungen und Beratungen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung:
Telefonservice für Auskünfte und Beratungen im Regionalzentrum Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 3, 79100 Freiburg
unter Telefon 0761 207070.
Daneben stehen auch die umfangreichen Online- Dienste zur Verfügung. So ist es zum Beispiel möglich Rentenanträge elektronisch über den online-DiensteServices zu stellen, einen Versicherungsverlauf anzufordern oder verschiedene Online
Rechner zu nutzen.
Für Rentenanträge die dringend gestellt werden müssen, steht Ihnen Herr Krix von der Rentenversicherung weiterhin im Rathaus zur Verfügung.
Wenden Sie sich bitte zur Terminabsprache an das Rathaus.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihren Kundinnen und Kunden über Ihren Internetauftritt zahlreiche Online-Services mit und ohne Authentifizierung an.
Versicherten, Rentenbeziehenden, sowie Bevollmächtigten und Betreuenden stehen u.a. folgende Dienste zur Verfügung:
• Anträge selbstständig online stellen und versenden www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag
• Unterlagen und Informationen an den Rentenversicherungsträger einreichen (S8003) www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-S8003
• Unterlagen anfordern, wie z. B. einen Versicherungsverlauf oder eine Rentenauskunft
• Zahlreiche Online-Rechner, wie z. B. der Rentenbeginnrechner zur Errechnung des jeweiligen Rentenbeginns ausgehend vom Geburtsdatum des Versicherten
• Terminvereinbarung für Beratungsgespräche (telefonisch, persönlich oder als Videoberatung)
• Änderungsmitteilungen an den Postrentenservice bei Änderung der Bankverbindung oder Mitteilung der neuen Anschrift bei Umzug
Alle Online-Services finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services.
Aktuelle Informationen der deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
(Stand: 07.07.2025)
Ferien- oder Minijob Mit erstem eigenem Geld gleich für später vorsorgen
Pressemitteilung
In Baden-Württemberg stehen die Sommerferien vor der Tür. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die freie Zeit, um mit einem Ferienjob oder Minijob Geld zu verdienen – sei es für den Führerschein, Urlaubspläne oder das erste eigene Konto. Was viele nicht wissen: Neben dem Zusatzverdienst kann dabei auch der Grundstein für die spätere Rente gelegt werden.
Ferienjobs – flexibel und sozialabgabenfrei
Wer als Schülerin oder Schüler in den Ferien arbeitet, wird meist zeitlich begrenzt eingestellt. Diese sogenannte kurzfristige Beschäftigung darf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr umfassen. Die Höhe des Verdienstes ist dabei egal – es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Wichtig für Abiturientinnen und Abiturienten: Nur wer direkt nach dem Schulabschluss ein Studium aufnimmt, kann in den Sommerferien noch als Ferienjobber gelten. Wer hingegen eine Ausbildung oder ein Freiwilliges Jahr beginnt, wird rechtlich nicht mehr als Schülerin oder Schüler eingestuft – für sie kommt nur ein Minijob in Frage.
Minijobs – kleine Abgaben, großer Vorteil
Mit einem Minijob darf das monatliche Einkommen 556 Euro nicht übersteigen. Dafür ist die Dauer der Beschäftigung unbegrenzt. Im Gegensatz zum Ferienjob ist ein Minijob rentenversicherungspflichtig: Der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent des Verdienstes, der oder die Beschäftigte 3,6 Prozent. Auf Antrag ist eine Befreiung möglich – doch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät davon ab: Jeder eingezahlte Euro zählt. Bereits mit kleinen Beiträgen erwerben junge Menschen wertvolle Ansprüche – nicht nur für ihre Altersrente, sondern auch für Reha-Leistungen oder eine spätere Erwerbsminderungsrente. Zudem wird ein versicherungspflichtiger Minijob vollständig auf die für eine Altersrente notwendigen Versicherungsjahre angerechnet. Wer langfristig denkt, kann so schon mit 16 Jahren beginnen, Rentenpunkte zu sammeln.
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