Sprechtag Rentenversicherung

 

Die Gemeinde Ehrenkirchen lässt die Rentenangelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger direkt vom Versichertenberater

der Dt. Rentenversicherung, Hans Krix, bearbeiten.

Herr Krix nimmt aktuell ausschließlich Rentenanträge entgegen.

Für Auskünften, Kontenklärungen und Beratungen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung:

Telefonservice für Auskünfte und Beratungen im Regionalzentrum Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 3, 79100 Freiburg

unter Telefon 0761 207070.

 Daneben stehen auch die umfangreichen Online- Dienste zur Verfügung. So ist es zum Beispiel möglich Rentenanträge elektronisch über den online-DiensteServices zu stellen, einen Versicherungsverlauf anzufordern oder verschiedene Online

Rechner zu nutzen.

Für Rentenanträge die dringend gestellt werden müssen, steht Ihnen Herr Krix von der Rentenversicherung weiterhin im Rathaus zur Verfügung.

Wenden Sie sich bitte zur Terminabsprache an das Rathaus.

Örtlichkeit

Rathaus Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, Erdgeschoss, Besprechungsraum (Zimmer 0.6)

Fragen

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich natürlich auch gerne telefonisch bei uns melden:

Frau Kindel
07633 804-23

Frau Kugge
07633 804-22

Frau Lay
07633 804-17

Benötigte Unterlagen

Um den Termin effektiv zu gestalten, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

Online-Services der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihren Kundinnen und Kunden über Ihren Internetauftritt zahlreiche Online-Services mit und ohne Authentifizierung an.
Versicherten, Rentenbeziehenden, sowie Bevollmächtigten und Betreuenden stehen u.a. folgende Dienste zur Verfügung:

• Anträge selbstständig online stellen und versenden www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag
• Unterlagen und Informationen an den Rentenversicherungsträger einreichen (S8003) www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-S8003
• Unterlagen anfordern, wie z. B. einen Versicherungsverlauf oder eine Rentenauskunft
• Zahlreiche Online-Rechner, wie z. B. der Rentenbeginnrechner zur Errechnung des jeweiligen Rentenbeginns ausgehend vom Geburtsdatum des Versicherten
• Terminvereinbarung für Beratungsgespräche (telefonisch, persönlich oder als Videoberatung)

• Änderungsmitteilungen an den Postrentenservice bei Änderung der Bankverbindung oder Mitteilung der neuen Anschrift bei Umzug
Alle Online-Services finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services.

Aktuelle Informationen der deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg

(Stand: 13.01.2026)

Informationen für die Steuererklärung
Kostenfreie Bescheinigung für Rentnerinnen und Rentner


Pressemitteilung

Viele Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dafür erhalten Rentenbeziehende die kostenfreie „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ von der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Bescheinigung enthält steuerrechtlich relevante Beträge für die Steuererklärung, wie die Höhe der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder die Rentenhöhe für das vergangene Kalenderjahr.

Erstmaliger Antrag – dann automatischer Bezug
Rentnerinnen und Rentner, die diese Information bereits in einem der Vorjahre angefragt haben, erhalten diese 2026 automatisch. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ zum ersten Mal benötigt, kann diese ganz einfach über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.

Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Diese Frage kann die Deutsche Rentenversicherung nicht individuell beantworten. Genaue Auskünfte darüber geben aber Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater.

Information
Weitere Informationen enthält die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ Diese kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen werden.