Sprechtag Rentenversicherung
Die Gemeinde Ehrenkirchen lässt die Rentenangelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger direkt vom Versichertenberater
der Dt. Rentenversicherung, Hans Krix, bearbeiten.
Herr Krix nimmt aktuell ausschließlich Rentenanträge entgegen.
Für Auskünften, Kontenklärungen und Beratungen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung:
Telefonservice für Auskünfte und Beratungen im Regionalzentrum Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 3, 79100 Freiburg
unter Telefon 0761 207070.
Daneben stehen auch die umfangreichen Online- Dienste zur Verfügung. So ist es zum Beispiel möglich Rentenanträge elektronisch über den online-DiensteServices zu stellen, einen Versicherungsverlauf anzufordern oder verschiedene Online
Rechner zu nutzen.
Für Rentenanträge die dringend gestellt werden müssen, steht Ihnen Herr Krix von der Rentenversicherung weiterhin im Rathaus zur Verfügung.
Wenden Sie sich bitte zur Terminabsprache an das Rathaus.
Örtlichkeit
Rathaus Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, Erdgeschoss, Besprechungsraum (Zimmer 0.6)
Fragen
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich natürlich auch gerne telefonisch bei uns melden:
Benötigte Unterlagen
Um den Termin effektiv zu gestalten, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:
Aktuelle Informationen der deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg
(Stand: 12.11.2024)
Riester-Zulage bis Jahresende sichern
Zulagenanträge für 2022
Pressemitteilung
Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2024 die staatliche Riester-Zulage für 2022 sichern. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man beim jeweiligen Vertragsanbieter, der den Antrag auch entgegennimmt. Anträge für „Wohn-Riester“ gehen hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der DRV Bund. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) empfiehlt, einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hinterlegen, damit die Zulagenzahlung jedes Jahr automatisch beantragt wird.
Antrag prüfen und Zulagen sichern
In regelmäßigen Abständen sollten alle Sparende die Zulagenanträge prüfen. Ändern sich persönliche Angaben durch beispielsweise Heirat, Geburt eines Kindes oder den Wegfall des Kindergeldes, oder gibt es Änderungen beim Gehalt, sind die Angaben im Antrag und gegebenenfalls die Eigenbeiträge zur Riester-Rente anzupassen. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Vor dem vollendeten 25. Lebensjahr sind zudem einmalig 200 Euro als „Berufseinsteigerbonus“ möglich.
Bei der Berechnung der Zulagenhöhe und des entsprechenden Eigenanteils helfen die Online-Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung unter www.ihre-vorsorge.de oder unter www.riester.deutsche-rentenversicherung.de
Kontakt zu Servicezentren
Die DRV BW informiert in ihren 19 Servicezentren für Altersvorsorge neutral, unabhängig, kostenlos und leicht verständlich über alle Themen der Altersvorsorge (gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge). Weitere Informationen unter www.prosa-bw.de