Sprechtag Rentenversicherung

 

Die Gemeinde Ehrenkirchen lässt die Rentenangelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger direkt vom Versichertenberater

der Dt. Rentenversicherung, Hans Krix, bearbeiten.

Herr Krix nimmt aktuell ausschließlich Rentenanträge entgegen.

Für Auskünften, Kontenklärungen und Beratungen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung:

Telefonservice für Auskünfte und Beratungen im Regionalzentrum Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Straße 3, 79100 Freiburg

unter Telefon 0761 207070.

 Daneben stehen auch die umfangreichen Online- Dienste zur Verfügung. So ist es zum Beispiel möglich Rentenanträge elektronisch über den online-DiensteServices zu stellen, einen Versicherungsverlauf anzufordern oder verschiedene Online

Rechner zu nutzen.

Für Rentenanträge die dringend gestellt werden müssen, steht Ihnen Herr Krix von der Rentenversicherung weiterhin im Rathaus zur Verfügung.

Wenden Sie sich bitte zur Terminabsprache an das Rathaus.

Örtlichkeit

Rathaus Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, Erdgeschoss, Besprechungsraum (Zimmer 0.6)

Fragen

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich natürlich auch gerne telefonisch bei uns melden:

Frau Kindel
07633 804-23

Frau Kugge
07633 804-22

Frau Lay
07633 804-17

Benötigte Unterlagen

Um den Termin effektiv zu gestalten, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

Online-Services der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihren Kundinnen und Kunden über Ihren Internetauftritt zahlreiche Online-Services mit und ohne Authentifizierung an.
Versicherten, Rentenbeziehenden, sowie Bevollmächtigten und Betreuenden stehen u.a. folgende Dienste zur Verfügung:

• Anträge selbstständig online stellen und versenden www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag
• Unterlagen und Informationen an den Rentenversicherungsträger einreichen (S8003) www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-S8003
• Unterlagen anfordern, wie z. B. einen Versicherungsverlauf oder eine Rentenauskunft
• Zahlreiche Online-Rechner, wie z. B. der Rentenbeginnrechner zur Errechnung des jeweiligen Rentenbeginns ausgehend vom Geburtsdatum des Versicherten
• Terminvereinbarung für Beratungsgespräche (telefonisch, persönlich oder als Videoberatung)

• Änderungsmitteilungen an den Postrentenservice bei Änderung der Bankverbindung oder Mitteilung der neuen Anschrift bei Umzug
Alle Online-Services finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services.

Aktuelle Informationen der deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg

(Stand: 15.05.2025)

Tag der Selbstverwaltung
Ausdruck gelebter Demokratie
Vertreterversammlung trifft wichtige Entscheidungen in der DRV BW


Pressemitteilung

Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter setzen sich in den Gremien der Sozialversicherung direkt für die Interessen der Versicherten und Rentenbeziehenden sowie Arbeitgeber ein. Daran erinnert die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) anlässlich des Tages der Selbstverwaltung am 18. Mai.

Die DRV BW ist für rund sieben Millionen Versicherte und rund 1,5 Rentnerinnen und Rentner zuständig. Sie verfügt aktuell über einen Haushalt in Höhe von rund 26,1 Milliarden Euro. Die DRV BW-Vertreterversammlung, auch das Parlament des Rentenversicherungsträgers genannt, stellt jährlich den Haushalt auf und entscheidet somit, wie die Gelder der Beitragszahler verwendet werden. Die Selbstverwaltung trifft wichtige Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Personal, Leistungen, Organisation und Rehabilitation.

Zudem erbringt sie Leistungen, von denen Beitragszahlende wie Rentenbeziehende direkt profitieren: 120 ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und Versichertenberater „in der Nachbarschaft“ beraten für die DRV BW zu allen Fragen rund um die Rentenversicherung und unterstützen Ratsuchende vor allem beim Ausfüllen von Anträgen. In Widerspruchsausschüssen überprüfen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber bei Bedarf Entscheidungen der Verwaltung in Einzelfällen.

Alle sechs Jahre können Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie Rentenbeziehende bei den Sozialwahlen mitentscheiden, wer ihre Interessen im Parlament der Rentenversicherung vertritt.

„Die Selbstverwaltung ist ein tragendes Element der Rentenversicherung und Ausdruck gelebter Demokratie. In ihr bestimmen Versicherte, Rentenbeziehende und Arbeitgeber mit, wofür die Beiträge aus den Sozialabgaben verwendet werden“, betont Kai Burmeister, Vorsitzender der DRV BW-Vertreterversammlung.