ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Gemeinde Ehrenkirchen ist bemüht, ihre Webseiten und mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite und die mobile Anwendung (App).
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist teilweise nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die
Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien, die vor 2020 eingestellt wurden, sind ggf. nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.10.2024 auf Basis einer eigenen Bewertung erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 08.10.2024 überprüft
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse gemeinde@ehrenkirchen.de. Sie können uns gerne auch per Post kontaktieren:
Gemeinde Ehrenkirchen
Jengerstr. 6
79238 Ehrenkirchen
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] nicht barrierefrei zugänglich [ist] [sind], können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird
hingewiesen