Öffentlichkeitsbeteiligung noch bis 24.4.2023 möglich
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der
ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive
Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu
jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation
treffen. Die zweite Phase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes
bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Auf der Informationsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können sich Interessierte auch
für einen Newsletter anmelden, mit dem das EBA unter anderen über die Starttermine der
Beteiligungsphasen informiert.
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse senden:
umgebungslaerm@eba.bund.de. Postalisch richten Sie ihre Anfragen bitte unter dem Stichwort
„Umgebungslärm“ an das Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn.