Verlängerung der Aufstallungspflicht bis 15.04.2023 / Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Das Veterinäramt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald hat eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht  für die Gemeinden im westlichen Kreisgebiet angeordnet. Diese umfasst alle privaten und gewerblichen Tierhaltungen. Die Aufstallungspflicht gilt in den Städten Bad Krozingen, Breisach am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg, Vogstburg im Kaiserstuhl und den Gemeinden Au, Auggen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Bollschweil, Bötzingen, Buggingen, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Eschbach, Gottenheim, Hartheim am Rhein, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch und Wittnau.

Die Einhaltung von präventiven Sicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bereits am 16. Januar angeordnet. Die Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen ist der wichtigste Schutz für das Hausgeflügel.
 
Was ist beim Fund eines toten Vogels zu tun?
Tote Wasservögel, Möwen, Rabenvögel, Reiher und Greifvögel können bei der Veterinärbehörde des Landkreises unter der Telefonnummer 0761 2187-3928 oder den Gemeinden gemeldet werden. Außerhalb der regulären Dienstzeiten kann dies auch per E-Mail an vetamt@lkbh.de erfolgen. Totfunde von anderen Vogelarten sind nur beim Auftreten von gehäuften Todesfällen (mehr als 5 Tiere) zu melden.

Was müssen Geflügelhalter machen?
Kommt es im Bestand zu vermehrten plötzlichen Todesfällen oder Krankheitsanzeichen wie Abgeschlagenheit, Fressunlust oder starkem Durst, ist unbedingt ein Tierarzt zur weiteren Abklärung hinzuzuziehen. Die Geflügelpest ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche. Daher ist bereits im Verdachtsfall das Veterinäramt zu informieren. Unabhängig von den verpflichtend einzuhaltenden Regelungen der Allgemeinverfügung hat jeder Geflügelhalter dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere nur dort gefüttert werden, wo Wildvögel keinen Zugang haben. Zudem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Jede Geflügelhaltung ist ab dem ersten Tier beim Veterinäramt anzumelden. Den Tierhalterantrag finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes.

Können sich auch Menschen infizieren?
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion des Geflügels mit hochpathogenen, stark krankmachenden, vogelspezifischen Influenza-Viren. Insbesondere über Wildvögel kann das Virus über weite Strecken verschleppt und unter anderem über den Kot infizierter Vögel in Hausgeflügelbestände eingetragen werden. Das Robert-Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen derzeit als gering ein. Grundsätzlich ist beim Umgang mit toten Vögeln auf entsprechende Hygiene zu achten. Verendete Tiere sollten nur mit Handschuhen angefasst, die Hände danach gewaschen und desinfiziert werden. Der Verzehr von Geflügelfleisch stellt kein Infektionsrisiko dar.

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