Biene sitzt auf der gelben Blütenmitte einer weißen Margerite.

Meldepflicht für Bienenvölker 2026 in Baden-Württemberg

Meldestichtag für Bienenvölker: 1. Mai

Für Bienenvölker gilt ein besonderer Meldestichtag.

Der Meldestichtag für Bienenvölker ist jedes Jahr am 1. Mai.

Der Stichtag für Bienenvölker ist damit anders als der Meldestichtag für andere Tierarten.

Die neue Regelung gilt erstmals zum 1. Mai 2026.

Wie viele Bienenvölker müssen gemeldet werden?

Am 1. Mai müssen Sie die Anzahl der Bienenvölker melden, die Sie an diesem Tag tatsächlich halten.

Bitte zählen Sie Ihre Bienenvölker zum Stichtag sorgfältig.

Melden Sie die Anzahl vollständig und korrekt.

Was passiert bei falschen oder unvollständigen Angaben?

Bitte machen Sie Ihre Angaben sorgfältig und vollständig.

Wenn Sie zu wenige Bienenvölker melden oder Angaben fehlen, kann das Folgen haben.

Im Schadensfall kann die Tierseuchenkasse Leistungen kürzen oder Leistungen ablehnen.

Die korrekte Meldung ist deshalb wichtig:

  • Sie erfüllen damit Ihre gesetzliche Meldepflicht.
  • Die Angaben können Einfluss auf mögliche Leistungen der Tierseuchenkasse haben.

Meldebogen für Bienenhalterinnen und Bienenhalter

Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag verschickt.

Sie erhalten die Unterlagen, wenn Sie als Bienenhalterin oder Bienenhalter beim zuständigen Veterinäramt registriert sind.

Sie haben keinen Meldebogen erhalten?

Sie halten Bienenvölker und haben bis zum 1. Mai 2026 keinen Meldebogen erhalten?

Dann können Sie den Meldebogen direkt bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg anfordern.

Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf.

So können Sie Ihre Meldung fristgerecht abgeben.

Gesetzliche Grundlage

Die Meldepflicht für Bienenvölker ist gesetzlich geregelt.

Die Grundlage ist § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes.

Zusätzlich gilt die Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg.

Wenn Sie gegen die Meldepflicht verstoßen, kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg.

Dort erhalten Sie Informationen:

  • zur Meldepflicht,
  • zur Beitragspflicht,
  • zu möglichen Leistungen der Tierseuchenkasse,
  • zu den geltenden Satzungen.

Die jeweils gültige Beitragssatzung finden Sie im Bereich:

„Rechtsgrundlagen / Satzungen“

Kontakt

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

Telefon: 0711 9673-666
E-Mail: beitrag@tsk-bw.de
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (externer Link)

Wichtig

Wenn Sie in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, merken Sie sich den 1. Mai.

Dieser Tag ist jedes Jahr der Meldestichtag für Bienenvölker.

Zählen Sie Ihre Bienenvölker am 1. Mai sorgfältig.

Melden Sie den Bestand vollständig und korrekt.

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Kategorien: Allgemein
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