Zu Beginn der kalten Jahreszeit weisen wir darauf hin, dass Wasserleitungen rechtzeitig vor Frost geschützt werden müssen. Durch geeignete Frostschutzmaßnahmen lassen sich Schäden an Leitungen und Wasserzählern sowie mögliche Versorgungsunterbrechungen vermeiden.
Gebäude und Leitungen vor Frost schützen
Insbesondere Türen, Fenster und sonstige Gebäudeöffnungen – vor allem in Kellerräumen – sollten während der Frostperiode geschlossen und ausreichend abgedichtet werden.
Gartenwasserleitungen, Wasserzapfhähne im Freien oder an Gebäuden sowie Bauwasserleitungen müssen während der Frostzeit abgestellt und vollständig entleert werden.
Auch Wasserschächte im Freien sollten entsprechend geschützt werden. Hier empfiehlt es sich, einen Zwischenboden einzulegen und den Hohlraum zwischen diesem Boden und dem darüber befindlichen Schachtdeckel frostsicher auszufüllen.
Kosten bei Frostschäden
Es liegt im Interesse jedes einzelnen Hausbewohners und Grundstückseigentümers, rechtzeitig für einen ausreichenden Frostschutz der Wasserleitungen zu sorgen. So können Schäden an Leitungen und Wasserzählern und damit verbundene Versorgungsunterbrechungen vermieden werden.
Die Kosten für die Instandsetzung eingefrorener Leitungen sowie für den Austausch oder die Reparatur eingefrorener Wasserzähler gehen zu Lasten des jeweiligen Abnehmers.
Wasserentnahmestellen auf den Friedhöfen
Bitte beachten Sie außerdem: Die Wasserentnahmestellen auf den Friedhöfen werden während der Frostperiode geschlossen.
Wir bitten um Verständnis und darum, die erforderlichen Frostschutzmaßnahmen rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit durchzuführen.















