Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde beantragen oder abholen, haben die Möglichkeit, ihre Stimme direkt vor Ort abzugeben. Dies wird durch die geltenden Wahlvorschriften (§ 28 Absatz 5 Satz 1 BWO) ausdrücklich ermöglicht.
So läuft die Briefwahl vor Ort ab:
- Beantragung oder Abholung der Unterlagen
Bürgerinnen und Bürger können ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus beantragen oder bereits beantragte Unterlagen dort abholen. - Briefwahl direkt ausüben
Wer möchte, kann die Briefwahl unmittelbar vor Ort durchführen. Die Gemeinde stellt sicher, dass die Wahl geheim und unbeobachtet erfolgen kann. Dazu werden geeignete Sichtschutzmaßnahmen getroffen (§ 28 Absatz 5 Satz 2 BWO). - Abgabe des Wahlbriefs
Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels und dem korrekten Verpacken der Unterlagen kann der Wahlbrief direkt an die zuständigen Mitarbeiter übergeben werden. Die Gemeinde sorgt für eine sichere Verwahrung und den rechtzeitigen Versand an die zuständige Stelle. - Wichtiger Hinweis zur rechtzeitigen Zustellung
Angesichts der zu erwartenden großen Anzahl an Briefwählenden ist es wichtig, den Wahlbrief spätestens drei Tage vor dem Wahltermin in einen Briefkasten der Deutschen Post einzuwerfen oder in einer Filiale abzugeben. Bitte beachten Sie diese Frist, um eine rechtzeitige Zustellung Ihres Wahlbriefs sicherzustellen.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht – jede Stimme zählt!